AOK Baden-Württemberg und renommierte Wissenschaftler plädieren für einen gemeinsamen Krankenversicherungsmarkt
Die Trennung von gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) wird heftig diskutiert. Ein Rechtsgutachten zu konzeptionellen und rechtlichen Fragen der Schaffung eines einheitlichen Krankenversicherungsmarktes bringt Klarheit: "Derzeit herrscht eine eher unsachliche und stark ideologisch geprägte Debatte über die Chancen und Risiken eines einheitlichen Versicherungsmarktes.
Am besten fängt man mit 50 bereits an einen Plan zu machen. Ist das Haus denn zu groß für mich, komme ich die Treppen hoch wenn ich Gehprobleme habe. Wie weit ist ein Facharzt zu erreichen oder eine Klinik. Gibt es im Ort einen Supermarkt und wie bekomme ich die vollen Taschen dan.....
Das Gutachten soll zur Versachlichung der Diskussion beitragen, denn letztlich entscheidet die Zukunftstauglichkeit und Realisierbarkeit eines jeden Vorschlags über dessen Güte", so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.
Im Auftrag der AOK Baden-Württemberg haben die beiden renommierten Professoren Thorsten Kingreen und Jürgen Kühling von der Universität Regensburg erstmalig ein detailliertes Rechtsgutachten zur Integration von GKV und PKV in eine "monistische Einwohnerversicherung" erstellt. Sie ist "monistisch", weil die Unterscheidung zwischen GKV und PKV hinfällig wird, und sie ist an den Wohnsitz und nicht etwa an die Arbeitnehmereigenschaft oder einen sonstigen sozioökonomischen Status gebunden, daher eine Einwohnerversicherung.
"In einem solchen System kann sich der Versicherte seinen Krankenversicherungsanbieter vollkommen frei aussuchen und kann diesen Anbieter auch regelmäßig wechseln. Sämtliche Krankenversicherer sind verpflichtet, alle Personen zu versichern. Die Prämie darf dabei nicht vom Alter oder Gesundheitszustand abhängig gemacht werden", erklärt Kingreen. "Damit würde ein dezidiert wettbewerbliches System entstehen; genau das Gegenteil der vielfach beschworenen 'Einheitskasse'", ergänzt Kühling.
Um auch den bisherigen PKV-Unternehmen die Teilnahme an einem Wettbewerb mit einheitlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zu ermöglichen, müsse Kingreen zufolge eine private Rechtsform für die Versicherungsanbieter gewählt werden: "Die Organisation in sogenannten Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist be-sonders empfehlenswert, denn dadurch kann einerseits an eine in der PKV weit verbreitete Rechtsform angeknüpft werden und andererseits auch der traditionelle Selbstverwaltungspfad der GKV beibehalten werden", so Kingreen weiter.
Die Autoren prüfen in ihrem Gutachten die monistische Einwohnerversicherung insbesondere auch auf die Vereinbarkeit mit geltenden verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben. "Schlussendlich bestehen gegen den Vorschlag eines monistischen Krankenversicherungsmarktes keine rechtlichen Bedenken", so Kühling. Die Umsetzung darf nicht am fehlenden politischen Willen scheitern. "Die Politik ist somit aufgefordert, die Zeichen der Zeit richtig zu interpretieren und endlich zu handeln. Ein gemeinsamer Krankenversicherungsmarkt ist überfällig und nun nachweislich auch rechtlich möglich", betont der AOK-Chef Hermann.
Auch aus Sicht der beiden Autoren ist die Zweiteilung des Krankenversicherungssystems nicht mehr zeitgemäß: "Der derzeitige Systemwettbewerb setzt vielseitige Fehlanreize: So konzentriert sich etwa der Wettbewerb auf junge, gesunde Gutverdiener, nicht aber auf die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung Kranker. Zudem führen die unterschiedlichen Vergütungssätze zu falschen Anreizen für Leistungserbringer", so Kingreen.