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Energieeinsparung

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Die beste Energie ist die, die nicht gebraucht wird! Deshalb motiviert die Bundesregierung Verbraucher und Unternehmen zum Energiesparen. Information, Beratung und Förderung sind die Instrumente, mit denen das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) diesen Trend unterstützt.





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Körperschaftssteuererklärung mit Elster

Körperschaftssteuererklärung mit Elster

Aber auch das Finanzamt braucht länger und länger um Formulare bereit zustellen. Das war auch früher so als es noch Papier hab. Die Körperschaftssteuererklärung Formulare wurden erst spät im Jahr fertig. Beim neuen Elster für die Körperschaftssteuererkl&aum.....

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Energiesparen durch Kraft-Wärme-Kopplung



Eine der wichtigsten Maßnahmen für eine verbesserte Energie-Effizienz ist es, den Wirkungsgrad von Energieumwandlungsanlagen zu steigern. Ein Beispiel hierfür ist im Bereich der Elektrizitätswirtschaft die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), bei der ein Kraftwerk gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt (der Wirkungsgrad kann dadurch bis zu 90 % betragen). Die Stromerzeugung in KWK ist jedoch heute - als Folge der durch die Liberalisierung gesunkenen Strompreise - in Teilbereichen nicht mehr wettbewerbsfähig.



Am 1. April 2002 ist das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) in Kraft getreten. Nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz erhalten Betreiber begünstigter KWK-Anlagen bis zum Jahr 2010 Zuschlagszahlungen von voraussichtlich insgesamt 4,448 Milliarden Euro. Besonders begünstigt werden die Betreiber von neu errichteten kleinen KWK-Anlagen bis 50 Kilowatt und von Brennstoffzellen-Anlagen.



Wettbewerbsnachteile für den Standort Deutschland werden durch eine Belastungsobergrenze für die Wirtschaft vermieden.



Energiesparen durch sparsame Haushaltsgeräte



Moderne Haushaltsgeräte haben in der Regel eine wesentlich höhere Energie-Effizienz als ihre Vorgängermodelle, dennoch gibt es auch bei Neugeräten erhebliche Unterschiede. Die Verbraucher haben jedoch Entscheidungshilfen: Bei Haushaltslampen, Kühl- und Gefrierschränken, Geschirrspülern, Waschmaschinen und Wäschetrocknern, sowie seit Juni 2003 auch bei Elektrobacköfen und Raumklimageräten informiert das EU-Energie-Etikett die Verbraucher über die Energie-Effizienz: "A" steht für einen niedrigen, "G" für einen hohen Verbrauch. Die Kennzeichnungspflicht beruht auf Richtlinien der Europäischen Union, die durch die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) in deutsches Recht umgesetzt wurde.



Weitere Hilfen beim Kauf elektrischer und elektronischer Geräte sind der Blaue Engel sowie das neue Zeichen Energy der Gemeinschaft Energielabel Deutschland (GED). Über zahlreiche weitere Umweltsiegel informiert die Datenbank Label-Online der Verbraucher Initiative.



Energiesparen durch Verzicht auf "Stand-by"



Durch den Verzicht auf die ständige Bereitschaftsschaltung (Stand-by) von Fernseher, CD-Spieler, Computer oder anderen Elektro(nik)-Geräten kann jeder Bürger viel Energie und Geld sparen. Laut Umweltbundesamt betragen die Leerlaufverluste mindestens 11 % des Stromverbrauchs der Privathaushalte! Viele Geräte Audio- und HiFi-Anlagen beispielsweise verbrauchen sogar dann Strom, wenn der Schalter auf "Aus" oder "Off" steht. Wer in diesem Fall die weitere Stromzufuhr unterbrechen will, muss die Geräte, wenn sie nicht in Gebrauch sind, abschalten und vollständig vom Netz trennen.



Energieeinsparverordnung



Ein wesentliches Element der Energiespar- und der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung ist die am 1. Februar 2002 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung (EnEV). Die EnEV fasst die bisherigen Anforderungen der Wärmeschutz-Verordnung und der Heizungsanlagen-Verordnung zusammen und setzt neue Standards für die Energieeinsparung bei Neubauten: Der zulässige Energiebedarf der Gebäude wird um rund 30 % gegenüber dem gegenwärtigen Anforderungsniveau gesenkt damit ist künftig der so genannte Niedrigenergiehaus-Standard die Regel.



Durch verbraucherfreundlich gestaltete "Energiebedarfsausweise" wird die Energietransparenz von Gebäuden für Eigentümer, Mieter und den Immobilienmarkt erhöht. Grundlage ist der gesamte Energiebedarf eines Neubaus: für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung. Von den Bauherren verlangt die Verordnung nur wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen, die sich generell durch die eingesparten Energiekosten in zumutbaren Zeiträumen amortisieren unabhängige Gutachten haben dies aufgrund standardisierter Berechnungen weitgehend bestätigt. Und: Es steht den Bauherren und Planern frei, wie sie den Energiestandard erreichen, ob durch bauliche und/oder anlagentechnische Maßnahmen oder den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien.



Auch im Altbaubestand ist der Energieverbrauch noch bei weitem zu hoch, obwohl hier die bisherigen Wärmeschutz- und Heizungsanlagen-Verordnungen den Energiebedarf gegenüber dem Standard vor 1978 inzwischen bereits um über 60 % reduziert haben. Schätzungen gehen insbesondere bei älteren Gebäuden von einem noch erheblichen Energieeinsparpotenzial aus. Um dieses Potenzial weiter auszuschöpfen, wird die EnEV ebenfalls einen wichtigen Beitrag leisten. Denn sie wird diese Reserven durch weitere Modernisierungsverpflichtungen und Vorgabe erhöhter Standards bei ohnehin anstehenden Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen verstärkt mobilisieren (so genannte bedingte Anforderungen). Insbesondere geht es um die etwa zwei Millionen vor dem 1. Oktober 1978 eingebauten Heizkessel, die durch effizientere Wärmeerzeuger abgelöst werden sollten, und die nachträgliche Dämmung von Rohrleitungen und der obersten Geschossdecken unter nicht ausbaufähigen Dachräumen. Bei anstehenden Modernisierungsarbeiten sind die Möglichkeiten einer energetischen Verbesserung zu nutzen. Insbesondere bei der Putzerneuerung und dem Austausch von Fenstern oder Verglasungen ist es in aller Regel wirtschaftlich, gleichzeitig die energetische Qualität deutlich zu verbessern.



Mit ihrer Strategie zur Energieeinsparung leistet die Bundesregierung einen nachhaltigen Beitrag zur Energieversorgungssicherheit, zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz sowie nicht zuletzt zur Senkung der Betriebskosten und damit zur Entlastung des Geldbeutels der Energieverbraucher.



Energieeinspar-Förderprogramme



Mit zahlreichen Förderprogrammen gibt der Bund Bürgern und Unternehmen finanzielle Anreize, in die Energieeinsparung zu investieren. An die Eigentümer von Häusern und Wohnungen richtet sich das Förderprogramm "Vor-Ort-Beratung" des Bundes: Eigentümer können sich von einem Ingenieur darüber beraten lassen, welche Maßnahmen für ein Gebäude oder eine Wohnung sinnvoll und kostengünstig sind. Der Bund übernimmt einen erheblichen Teil der Beratungskosten. Darüber hinaus unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit zinsgünstigen Darlehen Energiesparmaßnahmen in Gebäuden im Rahmen des "KfW-CO2-Minderungsprogramms" und des neuen "KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms". Mit dem "ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm" werden Darlehen für Investitionen in betriebliche Energieeinsparmaßnahmen insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gewährt.



Energiespar-Beratung



Umfassende und unabhängige Informations- und Beratungsdienste rund um das Thema Energiesparen bietet die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) zusammen mit den Verbraucherzentralen der Bundesländer an. Seit Ende der siebziger Jahre unterstützt das BMWi diese unabhängige Energieberatung privater Haushalte. Schnelle telefonische Auskünfte rund um das Thema Energiesparen geben auch die Mitarbeiter des Call-Centers der Deutschen Energie-Agentur (DEnA) unter der kostenlosen Rufnummer 08000-736-734.







Förderprogramm "Vor-Ort-Beratung"





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