Das Gericht hat dem Kläger allerdings darin Recht gegeben, das selbst die verklausulierte Ankündigung eines Sachverständigen gegen eine Partei klageweise vorzugeben, grundsätzlich geeignet sein den Eindruck der Befangenheit zu erzeugen. Die Partei muss möglich weise bef&u.....
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Das Problem entsteht meist wenn nach einem Steuerjahr die Steuererklärung zurückkommt und das Finanzamt Nachzahlungen will. Dann gehen die Diskussionen mit dem Arbeitgeber los. Wer zahlt was und warum. Aber dann ist es zu spät. Jetzt kann man nur noch für Folgejahre bessere Regelungen finden.
Aber es gibt auch andere Gründe warum der Dienstwagen zu Streitigkeiten führt:
Einer Arbeitnehmerin bekam einen Firmenwagen zur privaten Nutzung gestellt, den dieser auch dienstlich brauchte. Statt der prognostizierten 50000 Kilometer fuhr die Mitarbeiter, der im Vertrieb tätig war, mit dem Auto nur rund 20000 Kilometer im Jahr. Daraufhin widerrief der beklagte Arbeitgeber die Überlassung des Firmenwagens und erklärte das es unwirtschaftlich sei. Der Arbeitgeber nutze eine Klausel in seiner Vereinbarung, on der die Überlassung des Dienstwagens aus wirtschaftlichen Gründen widerrufen werden kann. Diese Widerrufklausel hat das Bundesarbeitsgericht nun aber als unwirksam verworfen: Sie v benachteilige den Arbeitnehmer unzumutbar . (Aktenzeichen: 9 AZR 113/09).
Das Finanzamt findet auch Gründe um Ärger zu machen:
Ein Ehemann betrieb ein Unternehmen und erzielte Einkünfte aus dieser Tätigkeit. Hinsichtlich eines betrieblichen Pkw meldete es dem Finanzamt, dass es keinen Privatanteil gibt, da keine private Nutzung erfolge. Ein Fahrtenbuch wurde nicht geführt. Dies wurde auch zunächst nicht beanstandet. Erst im 3 Jahr erhöhte das Finanzamt den Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit um einen Privatanteil. Hiergegen wandte sich der Kläger in einem Einspruch. Er teilte hierzu mit, dass für die private Nutzung 2 weitere Fahrzeuge zur Verfügung standen, die vom Kläger und seiner Ehefrau privat genutzt wurden. Insbesondere der Wagen der Ehefrau sei gegenüber dem betrieblichen Fahrzeug als gleichwertig anzusehen. Der Einspruch wurde gleichwohl abgewiesen, anschließend wurde Klage beim zuständigen FG Niedersachsen erhoben. (Aktenzeichen 9 K 125/18) . Die Klage hatte keinen Erfolg.
Was gehört in einen Dienstwagenüberlassungsvertrag
Die Regelung der Dienstwagenüberlassung und ihre vertragliche Ausgestaltung ist ein weites Feld. Die Hinzuziehung von Juristen aus der unternehmensinternen Rechtsabteilung und/oder der Personalabteilung sowie die Beratung durch Rechtsanwälte/-innen mit entsprechender fachlicher Expertise ist daher in den allermeisten Fällen unabdingbar.
Allgemeine Regelungen:
Anspruch auf den Dienstwagen
Verhältnis zum Individual-Arbeitsvertrag
Geltung von Betriebsvereinbarungen , Tarifvertragliche Regelungen, Datenverarbeitung und Datenschutz
Nutzungsregelungen:
Fahrzeugbezeichnung /-beschreibung, Fahrzeugausstattung, Sonderausstattung
Überlassungsdauer /-zeitraum
Nutzungsumfang und Kilometergrenzen (Leasingvertrag!)
Dienstliche Nutzung
Erlaubnis und Regelung der Privatnutzung
Überlassung von Firmenwagen an andere Dritte
Dienstwagenersatz / Dienstwagenausfall / Fahrzeugwechsel
Widerrufsgründe zur Dienstwagenüberlassung und bei bei Sonderfälle
Regelung der Fahrzeugrückgabe; insbesondere Herausgabepflicht vor Ende des Arbeitsverhältnisses
Kostenregelungen zur Fahrzeugüberlassung
Umfang der Kostenerstattung durch Arbeitgeber
Nicht erstattbare Kosten
Zuzahlungen, Sonderregelungen
Versicherung
Versteuerung der Privatnutzung (geldwerter Vorteil, Pauschalbesteuerung/Fahrtenbuch)
Haftungsregelungen
Haftung und Verantwortung, Fahrerlaubnis
Verhalten bei Unfällen, Selbstbehalte und Regress bei Schäden
Mitteilungspflichten des Mitarbeiters
Arbeitsrechtliche Folgen bei Pflichtverstößen