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Nachrichten und Informationen für Gutachter und Sachverständige:


Öffentlich bestellter Sachverständiger werden


Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ (ö.b.u.v.) ist in Deutschland ein gesetzlich geschützter Titel. Er steht für nachgewiesene besondere Sachkunde, persönliche Eignung und Unabhängigkeit. Gerade Gerichte, Behörden und Versicherungen greifen bevorzugt auf öffentlich bestellte Sachverständige zurück. Doch wie wird man öffentlich bestellter Sachverständiger? Welche Voraussetzungen gelten und wie läuft die Prüfung ab? Dieser Leitfaden erklärt den gesamten Weg – von der Berufserfahrung bis zur Bestellung durch die Industrie- und Handelskammer (IHK).



Was ist ein öffentlich bestellter Sachverständiger?

Ein öffentlich bestellter Sachverständiger ist kein eigener Beruf, sondern eine besondere Qualifikation, die von einer zuständigen Körperschaft – meist der IHK oder Handwerkskammer – verliehen wird. Die Bestellung erfolgt auf Grundlage der Gewerbeordnung (§ 36 GewO) und einer Sachverständigenordnung der jeweiligen Kammer.

 Die öffentliche Bestellung bestätigt, dass der Sachverständige:

Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung

Nicht jeder Gutachter kann sich öffentlich bestellen lassen. Die IHK prüft sowohl die fachliche als auch die persönliche Eignung.

Fachliche Voraussetzungen

In der Regel müssen Bewerber:

  • mehrere Jahre Berufserfahrung nachweisen,

  • erheblich überdurchschnittliche Fachkenntnisse besitzen,

  • praktische Erfahrung als Gutachter vorweisen,

  • verständliche und rechtssichere Gutachten erstellen können.

     

     


Persönliche Voraussetzungen

Zusätzlich verlangt die IHK unter anderem:

Schritt für Schritt zur öffentlichen Bestellung

1. Beratung bei der zuständigen IHK

Der erste Ansprechpartner ist die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer. Dort wird geprüft, ob für das gewünschte Sachgebiet überhaupt öffentliche Bestellungen vorgesehen sind und welche Unterlagen benötigt werden.

 2. Antrag stellen

Zum Antrag gehören häufig:

  • tabellarischer Lebenslauf,

  • Tätigkeitsnachweise,

  • Referenzgutachten,

  • Fortbildungsnachweise,

  • Nachweise zur persönlichen Eignung.

    Öffentliche Bestellung und Vereidigung 

     

3. Prüfung der besonderen Sachkunde

Der wichtigste Teil ist die Überprüfung der besonderen Sachkunde.

Dabei beurteilen unabhängige Fachgremien unter anderem:


Wie schwer ist die Sachverständigenprüfung?

Die Prüfung gilt als anspruchsvoll. Die bloße Berufsausübung reicht ausdrücklich nicht aus. Die IHK verlangt Kenntnisse, die deutlich über dem Durchschnitt des jeweiligen Berufs liegen.

Wie werden Sie das? 

Besonders geprüft werden:

  • Methodik der Begutachtung,

  • Beweis- und Dokumentationspflichten,

  • rechtliche Grundlagen,

  • Neutralität,

  • Gutachtenaufbau.

Welche Rechtskenntnisse werden geprüft?

Ein öffentlich bestellter Sachverständiger muss nicht Jurist sein, aber die wichtigsten Vorschriften kennen.

Dazu gehören insbesondere:

  • § 36 Gewerbeordnung (GewO)

  • Sachverständigenordnung der IHK

  • Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG)

  • Grundlagen der Zivilprozessordnung (ZPO)

  • Rechte und Pflichten gegenüber Gerichten.

    IHK Frankfurt am Main+1

     

Welche Kosten entstehen?

Die Gebühren unterscheiden sich je nach IHK und Fachgebiet.

Typische Kosten können umfassen:

Kostenpunkt

Typischer Bereich

Antragsgebühr

mehrere hundert Euro

Fachgremium / Prüfung

häufig über 2.000 Euro

Bestellung

zusätzliche Gebühren

Einige IHKs nennen Gesamtkosten von mehreren tausend Euro.

Öffentliche Bestellung und Vereidigung ...

 

Wie lange dauert das Verfahren?

Je nach Fachgebiet dauert das Verfahren häufig 6 bis 18 Monate.

Die Dauer hängt unter anderem ab von:

  • Auslastung der Fachgremien,

  • Vollständigkeit der Unterlagen,

  • Terminierung der Prüfungen,

  • Anzahl der Gutachten.

Wo finden Gerichte öffentlich bestellte Sachverständige?

Gerichte greifen bevorzugt auf offiziell bestellte Sachverständige zurück. Nach der Zivilprozessordnung sollen öffentlich bestellte Sachverständige grundsätzlich bevorzugt herangezogen werden, sofern keine besonderen Gründe dagegensprechen.

Wikipedia

 

Offizielle Sachverständigenverzeichnisse

Diese Verzeichnisse werden von Gerichten und Auftraggebern genutzt.

Offizielle Informationsseiten der IHK

Hier finden Bewerber weiterführende Informationen zum Bestellungsverfahren.

  • IHK Köln – Öffentlich bestellter Sachverständiger werden 

    Übersicht zum Bestellungsverfahren und den Voraussetzungen.

     

  • IHK München – Voraussetzungen und Ablauf 

    Details zu Fachkunde, Berufserfahrung und persönlicher Eignung.

     

  • IHK Frankfurt – Öffentliche Bestellung 

  • Informationen zum Verwaltungsverfahren und den Prüfungsanforderungen.

     

     

Tipps zur Vorbereitung auf die Prüfung

Eine erfolgreiche Vorbereitung umfasst deutlich mehr als Fachwissen.

Empfehlenswert sind:

  • bereits vor dem Antrag hochwertige Gutachten sammeln,

  • regelmäßig Fortbildungen besuchen,

  • Gerichts- und Privatgutachten dokumentieren,

  • rechtliche Grundlagen des Sachverständigenwesens lernen,

  • den Austausch mit öffentlich bestellten Sachverständigen suchen.

Fazit

Die öffentliche Bestellung ist der höchste Qualitätsnachweis für Sachverständige in Deutschland. Wer über langjährige Berufserfahrung, außergewöhnliche Fachkenntnisse und die Fähigkeit zur rechtssicheren Gutachtenerstellung verfügt, kann sich bei der zuständigen IHK um die öffentliche Bestellung bewerben. Nach erfolgreicher Überprüfung durch Fachgremien erfolgt die Vereidigung und der Eintrag in das offizielle Sachverständigenverzeichnis – ein entscheidender Vorteil bei Aufträgen von Gerichten, Behörden und Versicherungen.

 

 







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